Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Firma Health and more Wunscherfuellungszentrum. nachfolgend: Health and more, gegenüber ihren Kunden. Es gilt stets die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Vorschriften der Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Bedingungen erkennt Health and more nur an, wenn dies ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Die Geschäftsbeziehungen zwischen Health and more und den Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist Health and more, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen.
Die Angebote von Health and more sind unverbindlich. Abweichungen und technische Änderungen gegenüber den Abbildungen oder Beschreibungen sind möglich. Der jeweilige Katalog verliert mit Erscheinen einer Neuausgabe seine Gültigkeit.
Es gibt keine Mindestbestellmenge. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Nach der Bestellung erhält der Kunde per E-Mail eine Auftragsbestätigung, die eine Aufstellung der bestellten Ware enthält und in der die Bankverbindung angegeben ist. Der Kaufpreis ist, wenn vertraglich nicht abweichend vereinbart, unmittelbar nach Vertragsschluss durch Überweisung an Health and more zu zahlen. Der Versand der bestellten Waren durch Health and more erfolgt nach Eingang des Kaufpreises. Die bestellten Waren werden, sofern vertraglich nicht abweichend vereinbart, an die vom Besteller angegebene Adresse geliefert. Health and more behält sich vor, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Vom Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit dem ortsüblichen Zuschlag berechnet.
Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, sofern nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Health and more verbindlich zugesagt wurde. Ware, die am Lager ist, versendet Health and more innerhalb von 3 Werktagen. Ist die Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemüht sich Health and more um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von Health and more nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist aus anderen als den o.g. Gründen ist der Kunde berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder Zulieferers, so können sowohl Health and more als auch der Kunde vom Vertrag zurücktreten, sofern ein vereinbarter Liefertermin um mehr als 2 Monate überschritten ist. Health and more wird den Kunden unverzüglich von der Liefer-/Leistungsverzögerung unterrichten und im Falle des Rücktritts etwaige vom Kunden bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Bei Fernabsatzverträgen kann der Kunde, sofern er Verbraucher ist, die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgegeben. Das Rückgaberecht ist auch gültig für preisreduzierte Ware und anlässlich von Sonderverkaufsaktionen. Ein Widerrufsrecht besteht neben dem Rückgaberecht nicht. Die Frist zur Rücksendung beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung. Nur bei nicht paketversandfähiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern) kann die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform erklärt werden, also z.B. per Brief, Fax oder E-Mail. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. In jedem Falle erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr von Health and more. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Adresse: Staatsstr. 70, 83059 Kolbermoor. Ein Rückgaberecht scheidet aus bei der Lieferung von Waren, die nach Spezifikationen des Kunden angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Health and more Wertersatz verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung, wie sie Ihnen etwa in einem Ladengeschäft möglich gewesen wäre, zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Ware nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Geöffnete und gebrauchte Ware sind vom Rückgaberecht ausgeschlossen.
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
Besondere Hinweise:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch Health and more auf den Kunden über. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung und ZurückbehaltungsrechtDie gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum von Health and more; im Falle, dass der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist, auch darüber hinaus aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich aller Forderungen, die Health and more im Zusammenhang mit dem Vertrag zustehen. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von Health and more unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
Health and more gewährleistet, dass die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die von Health and more in Katalogen, Prospekten und auf der Internetseite gemachten Angaben stellen keine Beschaffenheitsgarantie i.S.d. § 443 BGB dar. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so hat der Kunde einen Anspruch auf Nachbesserung. Ist diese unmöglich, fehlgeschlagen oder unzumutbar verzögert, so kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder vom Vertrag zurücktreten (§ 437 Nr. 1 u. 2 BGB). Sofern der Kunde Verbraucher ist, hat er unter den Voraussetzungen des § 437 Nr. 3 BGB daneben Anspruch auf Schadens- und Aufwendungsersatz. Health and more ist bei rechtzeitiger Meldung gem. Nr.9 nur zur Gewährleistung verpflichtet, wenn der Kunde den reklamierten Artikel zusammen mit einer Kopie der Rechnung auf eigene Kosten an Health and more schickt. Bei Vorliegen eines Mangels ist Health and more verpflichtet, dem Kunden die entstandenen Porto- und Versandkosten zu ersetzen. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Pflicht zur Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Bei Mängeln und Transportschäden ist Health and more sofort schriftlich (auch E-Mail) zu benachrichtigen. Meldet ein Kunde einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen nicht innerhalb von 2 Wochen nach Erhalt der Ware an Health and more, so ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist das Absenden der Meldung. Soweit es sich um ein Geschäft unter Kaufleuten handelt, gelten ergänzend die Vorschriften des HGB (§§ 377 ff. HGB). Zur Beachtung bei Transportschäden: Äußerlich erkennbare Schäden an den Sendungen sind durch den Frachtführer der Sendung sofort in geeigneter Weise bescheinigen zu lassen. Die Beförderungsunternehmen sind hierzu verpflichtet. Bei äußerlich nicht erkennbaren Schäden, Mängeln oder Gewichtsminderungen am Inhalt, die sich zeigen, ist sofort mit dem weiteren Auspacken aufzuhören. Das Transportunternehmen ist umgehend schriftlich haftbar zu machen und zur Feststellung des Schadens aufzufordern, und zwar bei der Post (Postamt) - sofort am Tage der Zustellung, bei der Bahn Güter- oder Expressabfertigung - sofort am Tage der Zustellung, bei Kraftwagenspediteuren bzw. Fuhrunternehmen - sofort am Tage der Zustellung nach Ablieferung der Ware. In allen Fällen sind Ware und Verpackung bis zur Aufnahme des Tatbestandes durch den Beauftragten des Transportunternehmens in dem Zustand zu belassen, in dem sie sich bei der Entdeckung des Schadens befinden.
Schadenersatzansprüche außerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche kann der Kunde gegenüber Health and more nur bei Vorsatz oder grobfahrlässigem Verhalten geltend machen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten und/oder wesentlichen Vertragspflichten, sowie dann nicht, wenn der Schaden üblicherweise durch eine Haftpflichtversicherung gedeckt ist.
Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von Health and more auf Datenträgern gespeichert werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von Health and more selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Kunden erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG). Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.Health and more ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Kunden verpflichtet. Bei laufenden Bestellvorgängen erfolgt die Löschung nach Abschluss des Bestellvorgangs.
Energie- und Metamedizin®️ Sitzung
Die Energie- und Metamedizin Methode ersetzt weder Diagnosen, noch Behandlungen von Ärzten oder Heilpraktikern. Health & more Wunscherfuellungszentrum gibt keine Heilversprechen ab, noch sollte das Coaching als eine Garantie für bestimmte Ergebnisse aufgefasst werden. Die Energie- und Metamedizin dient als Methode des energetischen/geistigen Heilens der Aktivierung der Selbstheilungskräfte, fördert Heilung im ganzheitlichen Sinne und unterstützt Menschen in der selbstbestimmten Gestaltung ihres Lebens. Haftungen für Folgen der Behandlung sind ausgeschlossen.
Das Prinzip Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® Petra Maria Anders vermittelt und bietet ihr gesamtes Wissen mit der Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® Ausbildung & Persönlichkeitsentwicklung an. Die Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders ® ist ein zusammengesetzter, neu geschaffener Begriff, der nicht die klassische ärztliche Schulmedizin oder Heilkunde betrifft bzw. ersetzt, sondern sich als ein ideeller Grundsatz versteht. Die Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders®️ ist die Mulitmethode, etwas sichtbar zu machen, was gerade ist. Es werden Lebenshilfen angeboten, die selbst befähigen sollen, ein glücklicheres Leben zu führen. Mit dieser Multimethode werden die Selbstheilungskräfte durch das bewusst werden der Gedanken und Emotionen aktiviert. Dieses geschaffene Prinzip kann die menschliche Intuition und das Unterbewusstsein erheblich fördern. Es werden hier keinerlei Diagnosen oder Heilversprechen abgegeben.
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen Petra Maria Anders im Rahmen ihrer Tätigkeit als Trainer als vereinbart, wenn der Kunde ihrer Geltung nicht unverzüglich widerspricht. Abweichende Bestimmungen der Kundin werden nicht anerkannt, es sei denn, ihnen wird ausdrücklich durch Petra Maria Anders zugestimmt und diese in Textform festgehalten.2. Rechtsnatur des Ausbildungsvertrages
Vertragsinhalt ist stets ein Dienstvertrag, der für eine bestimmte Zeit, also befristet abgeschlossen wird, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Gegenstand des Vertrages ist daher die Erbringung der vereinbarten Leistungen für die vereinbarte Zeit, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges, d.h. ein Schulungserfolg wird nicht geschuldet.
Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages ist während der Dauer der Befristung des Vertrages ausgeschlossen.
Es besteht Einigkeit darüber, dass Frau Petra Maria Anders keine Dienste höherer Art schuldet.
3. Vertragsgegenstand
Frau Petra Maria Anders bietet verschiedene Trainer-Programme im Bereich Spiritualität, Kommunikation, Energetisches und Kundengewinnung an. Die genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsumfangs erfolgt auf der Webseite (www.wunscherfuellungszentrum.de) und sonstigen genutzten Medien. Das Angebot richtet sich an Unternehmer*Innen im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB und Verbraucher, wobei die Unternehmer*innen auch die natürliche Person ist, die mit Hilfe der Leistungen von Petra Maria Anders ihre gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit vorbereiten möchte.
4. Vertragsschluss und Erfüllungsort
Der Kunde kann auf der Website von Petra Maria Anders (www.wunscherfuellungszentrum.de) ein kostenloses Vorgespräch vereinbaren. Auf dieser Basis bietet Frau Petra Maria Anders dem Kunden den Abschluss eines Ausbildungsvertrag unter Mitteilung des Ausbildungsinhaltes, der Dauer des Vertrages und des Ausbildungspreises an. Dieses Angebot wird mit den AGB an den Kunden per E-Mail gesendet. Mit der Annahme des Kunden, ebenfalls in digitaler Form kommt der Ausbildungsvertrag zustande. Die im Vertrag genannten Preise werden zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer ausgewiesen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand des Vertrages ist Rosenheim.
5. Vertragsdauer und Vergütung
Der Vertrag beginnt und endet am spezifisch und individuell vereinbarten Zeitpunkt.
Frau Petra Maria Anders erteilt vor Beginn der Ausbildung eine Rechnung. Die Rechnung ist innerhalb von 7 Tagen zur Zahlung fällig.
Ratenzahlungen sind – sofern ausdrücklich von Frau Petra Maria Anders angeboten und vereinbart – möglich. Diese Vereinbarung hat gem. § 126b BGB in Textform zu erfolgen. Ratenzahlungen bedeuten lediglich einen Zahlungsaufschub bzgl. eines Teilbetrags des vollständig geschuldeten Betrages. Das Angebot zur Ratenzahlung impliziert nicht, dass Ausbildungs-Pakete oder andere Dienstleistungen partiell gebucht werden können. Dies ist nicht der Fall. Eine Teilkündigung/Stornierung eines Gesamtangebots ist daher nicht möglich.
Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, so ist sie zur Zahlung der gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 5,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz verpflichtet. Für jedes Mahnschreiben, das nach Eintritt des Verzugs an sie versandt wird, wird ihr eine Mahngebühr in Höhe von 10 EUR berechnet, sofern nicht im Einzelfall ein niedrigerer bzw. höherer Schaden nachgewiesen wird.
Aus dem Ausbildungsvertrag kann von dem Kunden kein Recht abgeleitet werden gezahlte Honorare zurückzufordern.
6. Urheber- und Nutzungsrechte
Die Teilnahme an der Ausbildung dient der eigenen Schulung des Kunden. Daher ist der Kunde durch die Teilnahme grundsätzlich nicht berechtigt, die gelehrten und vermittelten Inhalte in eigenen Seminaren weiterzugeben. Das Urheberrecht von Petra Maria Anders ist zu achten.
Sofern Frau Petra Maria Anders ihren Kunden Schulungsmaterial, egal ob in digitaler oder Papierform zur Verfügung stellt, sind alle hierdurch bereitgestellten digitalen Inhalte oder in herkömmlicher Form zugänglich gemachte Unterlagen urheberrechtlich geschützt. Der Kunde erwirbt lediglich ein einfaches, nicht übertragbares und vor vollständiger Zahlung der geschuldeten Vergütung widerrufliches Recht zur Nutzung der angebotenen Inhalte zum eigenen Gebrauch. Sofern eine anderweitige Nutzung der Inhalte und Unterlagen von dem Kunden angestrebt, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung mit Petra Maria Anders in schriftlicher Form.
Eine Weitergabe der Inhalte (Texte, Audio und Videos und ähnliches) an Dritte (einschließlich Familienangehörigen, Freunden, Bekannten, Geschäftspartnern oder ähnliches) ist unzulässig. Ebenso unzulässig ist die entgeltliche oder unentgeltliche Weitergabe der Inhalte, deren Einstellen ins Internet oder anderen Netzmedien oder jegliche andere Art der kommerziellen Nutzung, sofern und soweit dem nicht ausdrücklich und schriftlich durch Frau Petra Maria Anders zugestimmt wurde. Eine mündliche Zustimmung ist ausgeschlossen.
Befähigung zur Trainer - oder Lehrtätigkeit
Das Prinzip Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® ist markenrechtlich und urheberrechtlich geschützt. Die Befähigung und Berechtigung zur Trainer - bzw. Lehrtätigkeit, erwirbt der Auftraggeber erst mit dem Absolvieren einer zusätzlichen zertifizierten Trainerausbildung, welche ausschließlich von Petra Maria Anders - Health & More Wunscherfüllungszentrum angeboten wird.
Die Trainerausbildung darf erst nach erfolgtem Abschluss des Auftraggebers angestrebt werden und nach einigen erfolgreichen Sitzungen angestrebt werden.
Hierzu ist Petra Maria Anders – Health & more Wunscherfüllungszentrum, Staatsstraße 70, 83059 Kolbermoor,
zu kontaktieren. Die Trainerausbildung kann dort absolviert werden.
Bei schwerwiegenden Verstößen ist Frau Petra Maria Anders darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen. Der Kunde hat Frau Petra Anders einen aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen und ein Strafgeld von 10.000,00 €. zugunsten des Health & more Wunscherfüllungszentrums, Inhaber Petra Maria Anders zu bezahlen. Sollte eine Marken- bzw. Urheberrechtsverletzung bestehen, behält sich Petra Maria Anders vor, Strafanzeige zu erstatten.
7. Leistungsumfang
Das Seminar dieser umfangreichen Ausbildung Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® ist ein Gruppencoaching via Online Service-Anbieter Zoom.
Die Anwendung der in diesem Seminar erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten hat unter dem Begriff Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® zu erfolgen. D.h. wenn in den Social Media Kanälen u.a. Werbung für Einzel- oder Gruppensitzungen angeboten werden, ist der Kunde verpflichtet, die Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® zu benennen, das ist wesentlicher Bestandteil dieses Vertrages und ist verpflichtend. Ansonsten kann der Kunde kostenpflichtig abgemahnt werden.
Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars, wird die diese durch das Health & more Wunscherfüllungszentrum, Petra Maria Anders, berechtigt, als Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® - Praktizierende zertifiziert zu werden. Nur, wenn der Kunde die Zertifizierung der Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders®- erwirbt, darf dieser sich als Praktizierende Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® Sitzungen anbieten und erhält die Lizenz, sich als Energie- und Metamedizin nach Petra Maria Anders® Praktizierender bezeichnen zu können und erklärt sich damit mit allen Geschäftsbedingungen als einverstanden.
8. Pflichten des Kunden
Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Informationen und Unterlagen nur sachgerecht nutzen. Sie verpflichtet sich insbesondere, die Aufzeichnungen und Unterlagen nicht rechtsmissbräuchlich und nicht im Widerspruch zu diesen AGB zu nutzen.
Frau Petra Maria Anders behält sich vor, bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung oder einer wesentlichen Vertragsverletzung dieser nachzugehen und entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Dies gilt mindestens bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Verdacht ausgeräumt werden kann.
Bei schwerwiegenden Verstößen ist Frau Petra Maria Anders darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.
Der Kunde hat Frau Petra Anders einen aus einer von ihm zu vertretenden Pflichtverletzung resultierenden Schaden zu ersetzen.
9. Temine
Die Termine finden für die E&MnPMA-Ausbildung einvernehmlich, meistens Dienstags, Mittwochs und Donnerstags statt.
Frau Petra Maria Anders behält sich vor, Termine ohne Angabe von Gründen zu verschieben. Der Kunde wird spätestens 24 Stunden vorher informiert und es wird ein Ersatztermin vereinbart. Weitere Entschädigungen können nicht geltend gemacht werden.
Ist der Kunde unentschuldigt und nimmt nicht an der Ausbildung regelmäßig teil, geht dies zu lasten des Kunden.
10. Haftung
Frau Petra Maria Anders verpflichtet sich, alle vereinbarten Dienstleistungen nach bestem Wissen und Gewissen sorgfältig durchzuführen.
Es handelt sich bei der Dienstleistung um eine Ausbildung über Spiritualität, Energetisches Arbeiten, Selbstständigkeit. Eine Gewährleistung für das Erreichen der definierten Ziele oder des gewünschten Erfolgs oder sonstige Erwartungen des Kunden durch die vom Trainer empfohlenen Strategien oder Handlungen kann der Trainer nicht übernehmen. Für das Maß des erzielten Erfolges und ihre persönliche Veränderung ist der Kunde zu jeder Zeit selbst verantwortlich.
Frau Petra Maria Anders steht dafür ein, dass sie ihr Training nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Kunden werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass die Kundin unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat sie selbst zu tragen. Ebenso hat der Kunde die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.
Frau Petra Maria Anders haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes.
11. Verzichtserklärung:
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, Health & More Wunscherfüllungszentrum, Petra Maria Anders, seine Teilnehmer, Angestellten und Vertreter oder Energie - und Metamedizinnach Petra Maria Anders ® nicht für jegliche nachteiligen Auswirkungen, Verletzungen, Beschädigungen, Krankheiten oder Schäden zurückzuführen sind – sei es während dem Seminar oder zu einem anderen Zeitpunkt - verantwortlich zu machen. Die Geschäftspolitik von Health & more Wunscherfüllungszentrum, Inh. Petra Maria Anders, ist, dass die Energie - und Metamedizin nach Petra Maria Anders ® eine Ergänzung zur medizinischen Versorgung ist und nicht als Ersatz dient. Der Kunde ist sich dessen bewusst, dass in diesem Seminar keinerlei spezifische medizinische Kenntnisse oder Informationen erworben werden. Sollte der Auftraggeber noch in ärztlicher Betreuung sein, so wird empfohlen, weiterhin alle verschriebenen ärztlichen Behandlungen fortzuführen. Sollte der Kunde der Meinung sein, dass er ernsthafte gesundheitliche Probleme hat oder momentan aus welchem Grund auch immer eine medizinische Versorgung benötigt, dann wird empfohlen so schnell wie möglich einen Arzt aufzusuchen.
12. Datenschutz
Frau Petra Maria Anders verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
Die zum Zwecke des Vertragsschlusses angegebenen persönlichen Daten (wie zum Beispiel Name, E- Mail-Adresse, Anschrift, Zahlungsdaten) werden von Frau Petra Maria Anders zur Erfüllung und Abwicklung des Vertrags verwendet. Diese Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, die nicht am Buchungs-, Bestell-, Auslieferungs- und Zahlungsvorgang beteiligt sind.
Frau Petra Maria Anders gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben. Die Vertraulichkeits-/ Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung dieses Dienstvertrages fort.
Der Kunde hat das Recht, auf Antrag unentgeltlich Auskunft zu erhalten über die personenbezogenen Daten, die von Frau Petra Maria Anders über sie gespeichert wurden. Zusätzlich hat sie das Recht auf Berichtigung unrichtiger Daten, Sperrung und Löschung ihrer personenbezogenen Daten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
Mit Zustimmung der AGB, akzeptiert der Kunde automatisch die AGB gelesen und akzeptiert zu haben. Die AGB werden automatisch nochmals mit der Bestellbestätigung versandt.
13. Anwendbares Recht und Verbraucherschutzvorschriften
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrechts und des in Deutschland geltenden UN-Kaufrechts, wenn:
a) Sie als Unternehmer bestellen,
b) Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben oder
c) Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem Staat ist, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.
Für den Fall, dass Sie Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind und Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union haben, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem des Kunden gewöhnlichen Aufenthalts, unberührt bleiben.
Verbraucher im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
Es gilt die jeweils zum Zeitpunkt der Buchung/Bestellung gültige Fassung dieser AGB.
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung/Bestellung.
Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt. Es besteht kein Anspruch darauf.
14. Rechte und Pflichten:
Durch das Zustimmen und akzeptieren der AGB und der Teilnahme am Seminar sowie nach Zahlung der Kursgebühren und dem erfolgreichen Abschluss dieses Studiengangs ist der Auftraggeber berechtigt:Das Health & more Wunscherfüllungszentrum erteilt dem Kunden die Erlaubnis die Handelsmarke Energie– und Metamedizi n nach Petra Maria Anders® beziehungsweise den Namen, für die der Kunde zertifiziert wurde, zu nutzen , damit der Kunde als Energie - und Metamedizin nach Petra Maria Anders® Praktizierende/r, die Techniken, die in diesem Studiengang gelehrt werden, tätig werden kann. Die genaue Ausgestaltung erfolgt mit einem folgendem Lizenzvertrag. Das Health & more Wunscherfüllungszentrum wird den Namen, Standort und Kontaktinformationen des Kunde auf der Webseite auflisten, sobald das Seminar erfolgreich abgeschlossen wurde. Im Gegenzug wird der Kunde verpflichtet, die Gründerin der Energie– und Metamedizin nach Petra Maria Anders® ebenfalls auf der Homepage aufzuführen und einen Link zur Website https://wunscherfuellungszentrum.de/ zu setzen.
Die Lizenzgeberin Petra Maria Anders betreibt ein Bildungszentrum für Energie- und Metamedizin und bietet in diesem Rahmen umfangreiche Ausbildungs- und Beratungsleistungen in diesem Bereich an. Zudem ist sie Inhaberin der beimEUIPO unter der Registernummer 018692974 eingetragenen Wort Bildmarke „ Energie - und Metamedizin“. Unter „Energie- und Metamedizin“ stellt die Lizenzgeberin ein Weiterbildungsangebot für bereits nach dem oben genannten Grundkonzept ausgebildete Coaches sowie Franchisepartner zur Verfügung und beabsichtigt in diesem Zusammenhang auch die Einräumung von Nutzungsrechten an ihrer bestehenden Marke. Mit der flächendeckenden Präsentation der Marke verfolgt die Lizenzgeberin das Ziel, den Bekanntheitsgrad ihres Ausbildungs - und Beratungskonzepts zu erweitern. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Parteien Folgendes:
§ 1 Lizenzgegenstand
Gegenstand der Lizenz bildet die Wort - Bild marke1eingetragen beim EUIPO unter der Registernummer 018692974 .
§ 2 Lizenzeinräumung
Die Lizenzgeberin räumt dem Lizenznehmer hiermit ein einfaches Recht ein, die Lizenzmarke im Rahmen der Durchführung sowie Bewerbung der dem Konzept der Lizenznehmerin entsprechenden energetischen Beratung („Energie - und Metamedizin“) zu benutzen. Der Lizenznehmer erhält insbesondere die Berechtigung zur Nutzung der Lizenzmarke
a) im Rahmen des Außenauftritts der stationären Praxis (z.B. Praxisschild)
b) auf Geschäftspapieren
c) im Rahmen der Werbung (z.B. Prospekte, Flyer, Internetauftritt)
Ausgenommen von der Berechtigung ist die Nutzung der Lizenzmarke im Rahmen von Büchern, Tonträgern sowie Fernseh- und Radioproduktionen. Diese bedürfen der gesonderten Genehmigung der Lizenzgeberin.
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Lizenzmarke oder Elemente hieraus als Bestandteil seiner Firma, als besondere Bezeichnung seines Geschäftsbetriebs oder Unternehmens oder in sonstiger Weise als Zeichen zur Unterscheidung seines Geschäftsbetriebs zu nutzen.
Die Erteilung von Unterlizenzen ist ausgeschlossen.
§ 3 Lizenzgebühren
Für die Nutzung der Lizenzmarke erhebt die Lizenzgeberin keine Lizenzgebühren.
§ 4 Verfügungen des Lizenznehmers
Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die ihm aus diesem Markenlizenzvertrag zustehenden Rechte an der Lizenzmarke zu verpfänden oder zum Gegenstand sonstiger dinglicher Rechte zu machen.
§ 5 Benutzungsform und Lizenzvermerk
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die Lizenzmarke nur in der eingetragenen Form zu benutzen.
Für die Zwecke dieses Vertrags gilt die Benutzung der Lizenzmarke in einer Form, die von der Eintragung abweicht, auch dann nicht als zulässige Benutzungsform im Sinne dieses Markenlizenzvertrags, wenn die Abweichungen den kennzeichnenden Charakter der Lizenzmarke nicht verändern.
Der Lizenznehmer ist, soweit technisch möglich, verpflichtet, bei der schriftlichen Benutzung der Lizenzmarke, insbesondere in der (Online - ) Werbung einen Lizenzvermerk anzubringen. Soweit nicht im Einzelfall durch besondere Umstände Abweichungen gerechtfertigt sind, hat der Lizenzvermerk durch Verwendung des Symbols ® direkt an der Marke sowie der nachfolgend dargestellten Fußnote zu erfolgen: eingetragene Marke Energie - und Metamedizin nach Petra Maria Anders
Die Parteien sind sich der Synergien bei der Werbung und dem Marketing für die von derLizenzgeber in angebotenen Dienstleistungen bewusst, und es ist das Interesse der Parteien, diese Synergien auszunutzen. Dazu ist es erforderlich, dass die Präsentation der pädagogischen Dienstleistungenim Rahmen des Marketings dem Image und der Marktpositionierung der von der Lizenzgeberin angebotenen Dienstleistungenentspricht. Der Lizenznehmer ist deshalb verpflichtet, zum Zwecke der Qualitätskontrolle der Lizenzgeber in Muster der unter Benutzung der Lizenzmarke hergestellten Werbematerialien vor Veröffentlichung vorzulegen. Falls die Lizenzgeberin die Qualität oder Aufmachung der vorgelegten Materialienbeanstandet, hat sie dem Lizenznehmer die Beanstandungen schriftlich zu übermitteln und dem Lizenznehmer die Gelegenheit zu geben, die Qualitätsmängel innerhalb einer Frist von 2 Wochen zu beseitigen.
Der Entwurf gilt als genehmigt, wenn die Lizenzgeberin diesem nicht innerhalb von einer Woche nach Zugang widerspricht.
§ 6 Qualitätssicherung
Der Lizenznehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm unter Benutzung der Lizenzmarke angebotenen Beratungsleistungen von einheitlicher und gleichbleibender Qualität sind und dem von der Lizenzgeberin aufgestellten Konzept entsprechen. Die von der Lizenzgeberin im Rahmen des Konzepts ausgehändigten Unterlagen dienen der Sicherung des Qualitätsstandards beim Lizenznehmer und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
§ 7 Haftungsausschluss
Die Lizenzgeberin haftet in Bezug auf Schäden, die nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
§ 8 Nichtangriffsklausel
Für den Fall eines Angriffs des Lizenznehmers auf die Lizenzmarke, erhält die Lizenzgeberin ein Sonderkündigungsrecht.
Der Lizenznehmer erkennt alle Rechte der Lizenzgeberin an der in § 1 dargestellten Marke an.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, keine Marken für identische oder ähnliche Waren - und Dienstleistungen anzumelden und/oder zu benutzen sowie ferner keine Unternehmenskennzeichen zu etablieren und/oder zu benutzen, die mit der Lizenzmarke identisch oder ähnlich sind.
Sofern der Lizenznehmer aufgrund Eintragung und/oder Benutzung der Lizenzmarke Marken - , Kennzeichen- , Design - Urheber - und/oder sonstige Rechte, zu denen insbesondere auch Rechte an Domains und/oder Social Media Konten zählen, erwerben sollte, überträgt der Lizenznehmer die entsprechenden Rechte inklusive sämtlicher Nutzungs- und Verwertungsrechte bereits jetzt auf die Lizenzgeberin und verpflichtet sich dazu, alle zur Übertragung erforderlichen Handlungen unverzüglich vorzunehmen (z.B. Abgabe von Erklärungen gegenüber Behörden, Übergabe von Zugangsdaten und/oder AUTH- Codes). Die Lizenzgeberin nimmt diese Übertragungen an.
§ 9 Verteidigung der Lizenzmarke gegen Dritte
Der Lizenznehmer hat die Lizenzgeberin von sämtlichen Verletzungen der Lizenzmarke unverzüglich zu unterrichten. Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Lizenzgeberin in geeigneter Weise bei der Verteidigung der Lizenzmarke zu unterstützen, wenn dies im Einzelfall sachgerecht ist.
Eigene Ansprüche aus der Verletzung der Lizenzmarke stehen allein der Lizenzgeberin zu. Das gerichtliche und außergerichtliche Vorgehen gegen Verletzer, ist der Lizenzgeberin vorbehalten. Die Lizenzgeberin kann jedoch der Geltendmachung der Rechte aus der Verletzung der Lizenzmarke durch den Lizenznehmer zustimmen.
Sofern Dritte gegen den Lizenznehmer mit der Behauptung vorgehen, die Benutzung der Lizenzmarke verletze die Rechte des Dritten aus einem älteren Kennzeichen, wird der Lizenznehmer die Lizenzgeberin hiervon unterrichten.
§ 10 Vertragsdauer
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. § 11 Ordentliche Kündigung
Beide Parteien können das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten bis zum Monatsende kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 12 Außerordentliche Kündigung
Den Lizenzvertrag kann jeder Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn Umstände eintreten, die unter Berücksichtigung von Inhalt und
Zweck des Vertrages einer oder beiden Vertragsparteien eine weitere Fortsetzung des Vertragsverhältnisses unzumutbar machen
Ein wichtiger Grund zur Kündigung ist auf Seiten der Lizenzgeberin insbesondere dann gegeben, wenn
a) der Lizenznehmer gegen die Benutzungs- und Kennzeichnungspflichten aus § 5 verstößt
b) der Lizenznehmer identische oder ähnliche Marken im Sinne von § 8 Abs. 3 anmeldet oder benutzt;
dies gilt ebenso für die in § 8 Abs. 3 genannten Unternehmenskennzeichenrechte
c) der Lizenznehmer als Ausbilder von mit der Lizenzgeberin in Konkurrenz tritt
Falls eine der Parteien gegen eine Bestimmun g dieses Markenlizenzvertrages verstößt, hat die jeweils andere Partei diese zunächst aufzufordern, die Vertragsverletzung unverzüglich zu beseitigen. Stellt die vertragsverletzende Partei das beanstandete Verhalten nicht innerhalb einer Woche ab Zugang der Aufforderung ein und erteilt der anderen Partei darüber einen geeigneten Nachweis, ist die andere Partei zur fristlosen Kündigung dieses Markenlizenzvertrags berechtigt.
Die Kündigung bedarf der Schriftform.
§ 13 Pflichten des Lizenznehmers bei Vertragsbeendigung
Mit der Beendigung des Markenlizenzvertrags endet das Recht des Lizenznehmers, die Lizenzmarke zu benutzen. Alle nach diesem Vertrag eingeräumten Rechte fallen automatisch an die Lizenzgeberin zurück.
Die Lizenzmarke ist unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beendigung der Vertragsbeziehung, von sämtlichen Internetauftritten, Werbematerialien und anderen in § 2 genannten Veröffentlichungsmedien zu entfernen.
§ 14 Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag wird, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist, der Gerichtsstand Rosenheim vereinbart.
§ 15 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dieses Schriftformerfordernis gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel.
Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Parteien sind sich des Risikos bewusst, dass sich einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags entgegen den derzeitigen Vorstellungen der Parteien als unwirksam oder nichtig erweisen können. Auch in einem solchen Fall wollen die Parteien jeden Zweifel an der Wirksamkeit dieses Vertrags ausschließen. Sollte daher eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser Regelungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, soll der Vertrag abweichend von § 139 BGB nicht nur im Zweifel, sondern stets wirksam bleiben. Anstelle der unwirksamen oder fehlen den Bestimmungen verpflichten sich die 4 Vertragsparteien, diese durch solche Bestimmungen zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Ergebnis am nächsten kommen.
Sollte ein Seminar
bis 12 Wochen vor der Veranstaltung sind 10 %
bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 20 %
bis 4 Wochen vor der Veranstaltung 45 %
ab 4 Wochen vor der Veranstaltung 70 %
sind des Seminiarpreises fällig.
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